Reiseversicherung
Wenn man eine längere Auslandsreise plant, gehört der Abschluss einer Reisekrankenversicherung zu den wichtigsten Vorbereitungen, die vor Antritt der Reise getroffen werden müssen.
Gesetzliche und private Krankenversicherungen tragen die Kosten für medizinische Notfälle (Krankheit, Unfall), die in Ländern eintreten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat bzw. die zur EU gehören. Falls man außerhalb dieser Grenzen reist, ist eine Reisekrankenversicherung unentbehrlich. Diese Versicherung übernimmt alle Kosten von ärztlichen Behandlungen und die Kosten für den medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland.
Es gibt kein generelles ja oder nein als Antwort auf die Frage ob die bestehende Krankenversicherung bei Antritt einer Auslandsreise gekündigt werden sollte. Man sollte sich die Frage stellen: Werde ich nach Deutschland zurückkehren? Falls dies in Aussicht steht, ist es ratsam mit dem Versicherer eine Anwartschaft zu vereinbaren, was soviel heißt, dass man zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit wieder in den Vertrag einsteigen kann, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung vorgenommen wird. Die Anwartschaft kostet ca. 35 Euro pro Monat und lohnt sich sowohl für gesetzlich, als auch für privat versicherte Personen. Mitglieder der PKV können ihre Versicherung innerhalb der EU in den mesiten Fällen bestehen lassen.
Die Reisekrankenversicherung kann als Jahres- oder als Tagespolice abgeschlossen werden. Die Jahrespolice sollte dann gewählt werden, wenn man mehrfach reist und pro Reise bis zu 6 Wochen im Ausland bleibt. Die Tagespolice ist dann sinnvoll, wenn die Reise länger als 6 Wochen und bis zu 365 Tagen dauert.
In der Regel wird eine Auslandskrankenversicherung für maximal 5 Jahre abgeschlossen. Falls der Auslandsaufenthalt länger als 5 Jahre dauert, kann der Versicherungsschutz in einigen Fällen um weitere 5 Jahre verlängert werden oder man steigt in die Normaltarife der Gesellschaft über. Für Residenten gibt es Tarife mit unbegrenzter Laufzeit.
Das Höchstaufnahmealter bei einer Reisekrankenversicherung liegt bei 60 Jahren. Darüber hinaus wird man nur von wenigen Gesellschaften aufgenommen.
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